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Open Source & GPL / GNU

Vornehmlich finden Sie auf den folgenden Seiten Software, die frei zugänglich ist und ohne Lizenzkosten zu verursachen verwendet werden darf.

Warum Open Source?

Dadurch, dass der Quellcode öffentlich zugänglich ist, kann eine große Gemeinde an Softwareentwicklern und Programmiereren am Projekt weiterarbeiten und so zu einer kontnuierlichen Verbesserung und Pflege der Software beitragen.

GPL / GNU

„Die meisten Lizenzen für Software und andere nutzbaren Werke sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Werke mit anderen zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License die Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu verändern. Sie soll sicherstellen, dass die Software für alle ihre Benutzer frei bleibt.

Freiheiten

Das Wort „frei“ bedeutet das Recht, die Software nach den eingeräumten vier Freiheiten verwenden zu dürfen. Das Wort frei ist im Sinne von Freiheit zu verstehen, benennt also einen Zustand der Autonomie und Unabhängigkeit.[1]

Die GPL gewährt jedermann die folgenden vier Freiheiten als Bestandteile der Lizenz.

  1. Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt werden. Kommerzielle Nutzung ist hierbei ausdrücklich erlaubt.
  2. Kopien des Programms dürfen kostenlos oder auch gegen Geld verteilt werden, wobei der Quellcode mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt werden muss. Dem Empfänger müssen dieselben Freiheiten gewährt werden – wer z. B. eine Kopie gegen Geld empfängt, hat weiterhin das Recht, diese dann kommerziell oder auch kostenlos zu verbreiten. Lizenzgebühren sind nicht erlaubt. Niemand ist verpflichtet, Kopien zu verteilen, weder im Allgemeinen, noch an irgendeine bestimmte Person – aber wenn er es tut, dann nur nach diesen Regeln.[3]
  3. Die Arbeitsweise eines Programms darf studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
  4. Es dürfen auch die gemäß Freiheit 2 veränderten Versionen des Programms unter den Regeln von Freiheit 1 vertrieben werden, wobei dem Empfänger des Programms der Quellcode der veränderten Version verfügbar gemacht werden muss. Veränderte Versionen müssen nicht veröffentlicht werden; aber wenn sie veröffentlicht werden, dann darf dies nur unter den Regeln von Freiheit 1 geschehen.

Quelle: Wikipedia.de

 

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