Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierungen von Domains
Stand 01.09.2006
§1. Allgemeines
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wie sie bei Vertragsabschluß unter www.datasens.de veröffentlicht sind. Änderungen werden Ihnen spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt (email reicht aus) und werden zwischen den Vertragsparteien wirksam, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung widersprechen.
- Es gelten weiterhin die Regeln des jeweils zuständigen Network Information Center (NIC), welche Ihnen auf Anforderung übersandt werden. Für die Toplevel-Domain .de ist beispielsweise die DENIC eG in Frankfurt zuständig. DATASENS reicht Ihre Anträge an das jeweils zuständige NIC weiter und tritt dabei nicht in fremdem oder eigenem Namen auf.
- Mit Ende eines Domainvertrags geben wir die Domains frei. Sollten Sie weiter Interesse an den Domains haben, haben sie rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Domains an einen anderen Provider übertragen oder sonstwie gesichert werden. Dies gilt nicht für den Fall, dass für die Verwaltung der Domains ein weiterer Vertrag mit DATASENS geschlossen wurde.
§2. Dienste
- Die Registrierung einer Domain bei dem jeweils zuständigen NIC erfolgt über DATASENS für Sie auf Ihren Antrag hin.
- Dieser ist per Telefax oder schriftlich zu stellen. Durch E-Mail gestellte Anträge bedürfen einer dieser Form entsprechenden Bestätigung. Ohne eine solche können Sie nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Änderungsaufträge.
- Wir garantieren nicht, dass eine Domain, die beim Antrag auf Registrierung noch als frei geführt wird, tatsächlich noch frei ist. Wir stehen auch nicht dafür ein, dass eine Eintragung technisch oder rechtlich möglich ist.
- DATASENS richtet für die von Ihnen beantragten Domains Primary und Secondary Nameserver, sowie den DNS-Eintrag ein.
§3. Tarif
- Es gilt die aktuelle Preisliste DATASENS-Domains.
- Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Rechnung auszugleichen.
- In den angegebenen Preisen ist der komplette Domain-Name-Service (DNS) enthalten.
- Änderungen der Eintragungen bei der Domain können eine erneute Registrierungsgebühr auslösen.
- Alle Domaingebühren werden je angefangene Zeiteinheit berechnet.
§4. Datenpflege
- Wegen des sich aus Domainregistrierungen gelegentlich ergebenden Erfordernisses, rasch zu reagieren, verpflichten Sie sich mit Abschluß dieser Vereinbarung, für uns stets erreichbar zu sein.
- Sie geben uns hierfür eine Email-Adresse, einen Telefaxanschluß und eine Postadresse bekannt und gewährleisten, dass mindestens unter einer dieser jederzeit Mitteilungen empfangen werden können.
§5. Kündigung
- Wird eine Domain nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der angefangenen Vertragslaufzeit gekündigt, werden Gebühren für die folgende Vertragslaufzeit fällig.
- Gleiches gilt für eine Übertragung der Domain an einen neuen Inhaber.
- Wechselt der Domaininhaber während der Vertragslaufzeit zu einem anderen Provider, werden bereits im Voraus gezahlte Domainkosten nicht rückerstatt.
§6. Gewährleistung
- Die Vertragspartner haften einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Sie gewährleisten, dass durch die Registrierung der Domain oder über deren Nutzung keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
- Wir stehen nicht dafür ein, dass nach Eingang Ihres Antrags bei uns nicht jemand Drittes die Domain auf sich registrieren läßt.
- Wir stehen auch nicht dafür ein, dass eine registrierte Domain nicht von oder auf Betreiben von Dritten gelöscht wird.
- DATASENS ist insbesondere nicht verpflichtet, Ihre Rechte an einer Domain zu wahren.
- Macht jemand Rechte an einer für Sie registrierten Domain oder wegen der Nutzung derselben geltend, teilen wir dies Ihnen über die von Ihnen angegebenen Wege (§4.2) mit. Dabei werden wir nach Möglichkeit alle von Ihnen angegebenen Adressen und Übertragungswege (§ 4.2) verwenden, sind aber schon nach Übermittlung an eine dieser von unserer Mitteilungspflicht frei.
- Fünf Tage nach Absenden der Mitteilung an Sie sind wir berechtigt, die Domain freizugeben. Wir sind nicht verpflichtet, mit der Freigabe zu warten, bis Sie Ihre Rechte verfolgt haben - sei es gerichtlich oder außergerichtlich, bei dem zuständigen NIC oder anderen.
- Freigabe im Sinne dieser Vereinbarung ist die Rückübertragung der Domain an das jeweils zuständige NIC, wenn dies möglich ist; andernfalls der Antrag auf oder das Einverständnis mit Löschung (close).
- Sie stellen DATASENS mit Abschluß dieser Vereinbarung frei von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verstoßes gegen gesetzliche Regelungen oder Verletzung etwaiger Rechte Dritter. Dies gilt schon für den Fall, dass solche behauptet werden und auch für die Kosten jeglicher Art, die DATASENS für sich oder Sie in diesem Zusammenhang entstehen.
§7. Datenschutz
Sie erklären mit Abschluß dieser Vereinbarung, dass Sie mit der Speicherung personenbezogener Daten bei DATASENS einverstanden sind, soweit eine solche erforderlich ist. Bei der Registrierung der Domains werden personenbezogene Daten unserer Kunden allgemein zugänglich in den Datenbanken des jeweils zuständigen NIC geführt und zu diesem Zweck von uns an diese übermittelt.
§8. Schlußbestimmungen
- Sollte sich ergeben, dass über ein Punkt, über den eine Bestimmung getroffen werden sollte, eine solche in Wirklichkeit nicht getroffen wurde, dann ist diese Lücke dargestellt zu schließen, wie es den übrigen Bestimmungen dieses Vertrags entspricht und der durch diesen Vertrag verfolgte Zweck erreicht wird. Sollte sich herausstellen, dass eine der Bestimmungen dieses Vertrags ungültig ist oder sollte eine Bestimmung durch künftige Gesetzgebung oder Rechtssprechung unwirksam werden oder als unwirksam anzusehen sein, dann wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um eine Bestimmung handelt, durch deren Ungültigkeit der mit dem Vertrag verfolgte Zweck vereitelt oder beeinträchtigt wird. In diesem Falle ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen.
- Nebenabreden und Abänderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
- Die Rechte aus diesem Vertrag sind mit Zustimmung von DATASENS übertragbar.
- Es gilt deutsches Recht.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist Hamm, Westfalen.

